Bugenhagen Catering

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB 27.07.2017
für die Leistungen der SBH Strandvillen Bethanien Hotelbetrieb GmbH
Stand 27.07.2017 (Änderung vom 18.02.2021)

Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen sowie für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume. Vitrinen und Flächen in mit dem Hotel verbundenen Veranstaltungsbereichen. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter-/ -Besteller-/ -Gast etc.) werden auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde nicht Vertragsinhalt.

1. Vertragsverhältnis

Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung durch das Hotel für beide Parteien bindend oder, falls diese aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, mit der Bereitstellung. Die Reservierung von Räumen, Vitrinen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.

2. An- und Abreise

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 11.00 Uhr und am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel.

Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzsprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen. Bei einer Abreise bis 16.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 16.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu bezahlen. Ein Recht des Gastes auf eine verspätete Abreise besteht nicht und ist abhängig von der Verfügbarkeit des Zimmers.

3. Preise

Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitraum der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preis eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.

4. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen des Hotels aufgrund dieses Vertrages sind binnen 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Fall kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszins gem. § 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von 2,50 € verlangt werden.

5. Rücktritt und Stornierung

Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen. Nimmt der Gast das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung verpflichtet, ohne dass es auf Grund der Verhinderung ankommt. Insofern nicht anders in der Stornobeschreibung der gebuchten Rate angegeben, gelten folgende Stornierungsbedingungen für:

Stornierungsbedingungen:

Bestätigte Reservierungen für den Zeitraum 01.11. bis 30.04. (außer Feiertage)
Storno kostenfrei bis 5 Tage vor Anreise.
Storno danach werden mit 50% / No Show mit 80 % berechnet

Bestätigte Reservierungen für den Zeitraum 01.05. bis 31.10. (sowie zu allen Feiertagen )
Storno kostenfrei bis 7 Tage vor Anreise.
Danach werden mit 80% / No Show mit 80 % berechnet

Definitive Gruppenbuchungen (ab 15 Personen)
Storno bis 12 Wochen vor Anreise kostenfrei
Storno bis 83 Tage vor Anreise oder vorzeitiger Abreise 80% des vereinbarten Preises

Umfasst die Reservierung mehr als 200 Logisnächte, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 30 Tage. In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines niedrigerem, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Haftung

Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem lokalen Fundbüro übergeben.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dafür ist der Gast in der Nachweispflicht. Dies gilt auch für Erfüllungshilfen des Hotels.

7. Besondere Hinweise für Veranstalter

Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung diese Erlaubnis sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen dann Schadensersatzansprüche nicht zu.

Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet.

Stornierungsfristen sind:
bis 22 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei
bis 15 Tage vor Veranstaltung: 50% des Gruppenpreises, es sei denn, das Hotel kann anderweitig vermieten
bis 8 Tage vor Veranstaltung: 60% des Gruppenpreises
unter 8 Tage vor Anmeldung: 80% des Gruppenpreises

Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens dem Hotel vorbehalten. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, kann das Hotel, falls nicht anders vereinbart, aufgrund Einzelnachweises abrechnen. Sonderleistungen, die in Folge der Absage nutzlos werden, sind ebenfalls zu vergüten. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch den Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig. Würden bei Veranstaltungen Rechte dritter (Urheberrecht etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA-Gebühren etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.

8. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck-und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.

Es gilt deutsches Recht

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.